Datenschutz im Team: So erfüllt Ihre Ergotherapie-Praxis die DSGVO-Pflichten
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Key Takeaways
- Datenschutz in der Ergotherapie ist eine Teamaufgabe, die alle Mitarbeitenden betrifft.
- Die Einhaltung der DSGVO ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt sensible Patientendaten sowie die Praxis vor Strafen.
- Vertraulichkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Sicherheit sind zentrale DSGVO-Prinzipien für den Praxisalltag.
- Klare interne Richtlinien, Verantwortlichkeiten und regelmäßige Schulungen des Datenschutz Teams sind unerlässlich.
- Die Praxisleitung trägt die Gesamtverantwortung, während Mitarbeitende operative Pflichten bei der Umsetzung haben.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) wie Passwortschutz, Clean Desk und sichere Datenentsorgung müssen konsequent umgesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Das Datenschutz Team als Fundament in der Ergotherapie-Praxis
- Warum ist Datenschutz im Ergotherapie-Team so entscheidend?
- Grundlegende Datenschutz-Verpflichtungen für das gesamte Team
- Spezifische Aufgaben und Pflichten im Kontext „Datenschutz Team“
- Die entscheidende Rolle der Schulung für das Datenschutz Team
- Praktische Umsetzung im Praxisalltag: Das Datenschutz Team in Aktion
- Fazit: Datenschutz in der Ergotherapie – Eine Teamleistung

Einleitung: Das Datenschutz Team als Fundament in der Ergotherapie-Praxis
Der Erfolg beim Datenschutz in einer Ergotherapie–Praxis steht und fällt mit dem gesamten Datenschutz Team. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist ein unverzichtbarer Teil der Kette, wenn es um die Einhaltung der strengen Vorgaben der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) geht. Ohne das Engagement und das Wissen jedes Einzelnen bleiben Datenschutzkonzepte reine Theorie.
Die besondere Relevanz dieses Themas ergibt sich aus der Natur der ergotherapeutischen Arbeit. Hier werden tagtäglich hochsensible Gesundheitsdaten verarbeitet – Informationen über Diagnosen, Behandlungsverläufe, persönliche Lebensumstände und vieles mehr. Der Schutz dieser Daten ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, die sich aus der DSGVO ergibt, sondern stellt auch ein fundamentales ethisches Gebot dar. Es ist die absolute Vertrauensbasis, auf der die Beziehung zwischen Therapeut:in und Patient:in aufbaut. Ein Bruch dieses Vertrauens durch Datenschutzverstöße kann die therapeutische Arbeit nachhaltig schädigen.
Ein gut geschultes und zur Vertraulichkeit verpflichtetes Team ist der entscheidende Schlüssel zur Bewältigung der komplexen Datenschutz-Anforderungen. Nur wenn alle Mitarbeitenden die Regeln kennen, verstehen und im Alltag anwenden, kann die Praxis die DSGVO-Konformität sicherstellen und das Vertrauen der Patient:innen rechtfertigen. Die Sensibilisierung für potenzielle Risiken und das Wissen um die korrekten Verhaltensweisen sind essenziell.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen klaren und umfassenden Überblick über die spezifischen Verpflichtungen des Teams im Kontext des Datenschutzes. Er beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen, die individuellen Verantwortlichkeiten und zeigt praxisnah auf, wie diese wichtigen Vorgaben im täglichen Betrieb einer Ergotherapie–Praxis konkret umgesetzt werden können. Ziel ist es, Ihnen das notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben, um Ihr Datenschutz Team effektiv zu organisieren und zu schulen.
Warum ist Datenschutz im Ergotherapie-Team so entscheidend?
Die Bedeutung des Datenschutzes für das Team einer Ergotherapie–Praxis kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie ergibt sich aus einer Kombination von rechtlichen Verpflichtungen, dem Schutzbedürfnis sensibler Daten, dem Vertrauensverhältnis zu den Patient:innen und der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten. Wer diese Aspekte vernachlässigt, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch einen irreparablen Schaden für den Ruf der Praxis.
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bildet seit Mai 2018 den unumstößlichen rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der gesamten Europäischen Union. Für Ergotherapie-Praxen bedeutet dies: Jeder Verarbeitungsvorgang – von der Terminvereinbarung über die Dokumentation bis zur Abrechnung – muss den strengen Vorgaben der DSGVO entsprechen. Personenbezogene Daten, insbesondere die besonders sensiblen Gesundheitsdaten, dürfen grundsätzlich nur dann verarbeitet werden, wenn eine explizite Einwilligung der betroffenen Person vorliegt oder eine klare gesetzliche Grundlage dies erlaubt (z.B. der Behandlungsvertrag oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten). Verstöße gegen diese Datenschutz-Regeln können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören hohe Bußgelder, die von den Aufsichtsbehörden verhängt werden können, Schadenersatzforderungen von Betroffenen und nicht zuletzt ein erheblicher Reputationsverlust für die Praxis.
Die Kernaufgabe im Datenschutz einer Ergotherapie–Praxis ist der Schutz der sensiblen Patientendaten. Diagnosen, Anamnesebögen, Therapieverlaufsberichte, psychische Befindlichkeiten – all diese Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den höchsten Schutzanforderungen der DSGVO. Das Team muss sicherstellen, dass diese Daten jederzeit vertraulich behandelt werden und ihre Integrität (Korrektheit und Unversehrtheit) gewahrt bleibt. Unbefugter Zugriff, versehentliche Weitergabe oder Verlust solcher Daten können für die betroffenen Patient:innen gravierende persönliche Folgen haben.
Ein funktionierender und nachweislich gelebter Datenschutz ist zudem ein entscheidender Vertrauensfaktor. Patient:innen geben intimste Informationen preis und müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten in der Praxis sicher sind. Wenn das Team transparent macht, wie es den Datenschutz gewährleistet, stärkt dies das Vertrauen und festigt die therapeutische Beziehung – eine essenzielle Basis für den Erfolg der Ergotherapie. Umgekehrt kann bereits der Verdacht auf laxe Datenschutzpraktiken Patient:innen verunsichern oder sogar abschrecken.
Schließlich ist Datenschutz keine Aufgabe, die an eine einzelne Person delegiert werden kann. Datenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die das Engagement des gesamten Praxis–Teams erfordert. Von der Empfangskraft über die Therapeut:innen bis zur Praxisleitung – jede:r Einzelne trägt durch sein tägliches Handeln Verantwortung für die Einhaltung der Regeln. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann ein wirksames Datenschutz-Niveau in der Ergotherapie–Praxis erreicht und aufrechterhalten werden.
Grundlegende Datenschutz-Verpflichtungen für das gesamte Team
Um den Datenschutz in der Ergotherapie–Praxis effektiv zu gewährleisten, muss jedes Mitglied des Teams grundlegende Verpflichtungen kennen und einhalten. Diese basieren direkt auf den Anforderungen der DSGVO und den spezifischen Gegebenheiten im Gesundheitswesen. Die wichtigsten Säulen sind die Verpflichtung zur Vertraulichkeit, das Verständnis der DSGVO-Grundprinzipien und der sorgfältige Umgang mit Patientendaten im Alltag.

Ein zentraler Baustein ist die formale Verpflichtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vertraulichkeit und zum Datengeheimnis gemäß § 53 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bzw. Artikel 5 Abs. 1 lit. f DSGVO. Diese Verpflichtung muss in der Regel schriftlich erfolgen, oft als Teil des Arbeitsvertrags oder als separate Erklärung. Sie bedeutet, dass alle personenbezogenen Daten – seien es Patientendaten oder auch Daten von Kolleg:innen – streng vertraulich behandelt werden müssen. Die Verarbeitung dieser Daten ist ausschließlich im Rahmen der dienstlichen Aufgaben und gemäß den Weisungen der Praxisleitung erlaubt. Wichtig ist: Dieses Datengeheimnis gilt nicht nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, sondern besteht auch nach dessen Beendigung fort.
Für das Team hat diese Verpflichtung sehr konkrete praktische Auswirkungen im Praxis-Alltag. Gespräche über Patient:innen dürfen nicht in Hörweite Dritter (z.B. im Wartebereich, am Telefon bei offenen Türen) geführt werden. Daten, auch wenn sie nur mündlich weitergegeben werden, dürfen nur an befugte Personen gelangen. Patientenakten, ob in Papierform oder digital, müssen stets sorgfältig und vor unbefugtem Zugriff geschützt behandelt werden. Das bedeutet beispielsweise, Akten nicht offen liegen zu lassen und Computerbildschirme zu sperren, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass das gesamte Team die grundlegenden Prinzipien der DSGVO versteht, die für ihre tägliche Arbeit relevant sind:
- Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für klar definierte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. In der Ergotherapie–Praxis sind dies primär die Durchführung der Behandlung, die Dokumentation, die Abrechnung mit Krankenkassen oder Selbstzahlern sowie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine Nutzung der Daten für andere Zwecke (z.B. Marketing ohne explizite Einwilligung) ist nicht erlaubt.
- Datenminimierung: Es dürfen nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Das Team sollte darauf achten, keine überflüssigen Informationen zu erheben oder zu speichern. Fragen nach persönlichen Umständen sollten stets im Kontext der therapeutischen Notwendigkeit stehen.
- Richtigkeit: Die verarbeiteten Daten müssen sachlich korrekt und auf dem neuesten Stand sein. Das Team trägt Mitverantwortung dafür, bei Änderungen (z.B. Adresse, Krankenkasse) diese zeitnah zu erfassen und zu korrigieren. Ungenaue oder veraltete Daten können zu Fehlern in der Behandlung oder Abrechnung führen.
- Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck, für den sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. Dabei sind insbesondere die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z.B. für Patientenakten nach § 630f BGB meist 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung) zu beachten. Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Daten sicher gelöscht oder anonymisiert werden.
- Integrität und Vertraulichkeit: Dies ist eines der Kernprinzipien. Die Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt werden. Hierzu zählen Passwortschutz, Verschlüsselung, abschließbare Schränke, Zutrittskontrollen etc.
Der konkrete Umgang mit Patientendaten im Praxis-Alltag erfordert ständige Aufmerksamkeit vom Team:
- Dokumentation (Papier & Digital): Patientenakten in Papierform müssen in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Digitale Akten erfordern sichere Speicherung, regelmäßige Backups und einen effektiven Schutz durch Passwörter und Zugriffsrechte. Nur berechtigte Personen dürfen Einblick nehmen. Effektive Dokumentation in der Ergotherapie.
- Gespräche (Telefon & Persönlich): Am Empfang und am Telefon ist höchste Diskretion geboten. Patientennamen oder Diagnosen sollten nicht laut genannt werden. Kommunikation in der Ergotherapie. Der Wartebereich sollte so gestaltet sein, dass Gespräche am Empfang oder in den Behandlungsräumen nicht mitgehört werden können. Telefonate mit sensiblen Inhalten sollten in geschlossenen Räumen geführt werden.
- Digitale Daten: Jedes Team-Mitglied muss starke, individuelle Passwörter verwenden und diese geheim halten. Computerbildschirme müssen bei jeder Abwesenheit vom Arbeitsplatz gesperrt werden (z.B. durch [Win]+[L] unter Windows). Der Versand von E-Mails mit Patientendaten sollte möglichst vermieden oder nur über gesicherte, verschlüsselte Wege erfolgen. Der Einsatz privater Geräte (BYOD – Bring Your Own Device) für dienstliche Zwecke birgt erhebliche Risiken und sollte klar geregelt oder untersagt sein.
Nur wenn diese grundlegenden Verpflichtungen von jedem im Team verinnerlicht und gelebt werden, kann die Ergotherapie–Praxis den Anforderungen der DSGVO gerecht werden und das Vertrauen ihrer Patient:innen schützen.
Spezifische Aufgaben und Pflichten im Kontext „Datenschutz Team“
Während die Grundprinzipien des Datenschutzes für alle im Team gelten, gibt es spezifische Aufgaben und Pflichten, die sich je nach Rolle und Funktion in der Ergotherapie–Praxis unterscheiden. Insbesondere die Praxisleitung trägt eine übergeordnete Verantwortung, während die Mitarbeiter:innen operative Pflichten im täglichen Umgang mit Daten haben. Klare interne Richtlinien sind dabei unerlässlich, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Die Pflichten des Praxisinhabers bzw. der Praxisleitung sind umfassend und fundamental für die Organisation des Datenschutzes in der Praxis:
- Gesamtverantwortung: Die Leitung ist letztendlich verantwortlich für die Einhaltung aller Datenschutz-Vorgaben in der Praxis. Sie muss sicherstellen, dass die Praxis DSGVO-konform arbeitet.
- Ressourcenbereitstellung: Sie muss die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Dazu gehört ausreichend Zeit für Datenschutz–Schulungen des Teams, finanzielle Mittel für den Erwerb und die Wartung sicherer IT-Systeme (Hardware, Software, Virenschutz, Firewalls) und gegebenenfalls die Beauftragung externer Expertise (z.B. Datenschutzbeauftragter, IT-Dienstleister).
- Organisation und Prozesse: Die Leitung muss klare Zuständigkeiten für Datenschutz-Aufgaben festlegen und nachvollziehbare Prozesse für datenschutzrelevante Vorgänge (z.B. Patientenaufnahme, Aktenführung, Datenlöschung, Bearbeitung von Betroffenenanfragen) etablieren und dokumentieren.
- Kontrolle und Überwachung: Sie ist verpflichtet, die Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben durch das Team regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf korrigierend einzugreifen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung der Wirksamkeit der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Die Praxisleitung muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehört beispielsweise das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DSGVO, der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit externen Dienstleistern (z.B. Softwareanbieter, Abrechnungsstellen) gemäß Art. 28 DSGVO und die Prüfung, ob ein Datenschutzbeauftragter (DSB) benannt werden muss (in der Regel bei mehr als 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, was in Therapiepraxen oft der Fall ist).
Die Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team konzentrieren sich auf den operativen Umgang mit Daten und die Einhaltung der vorgegebenen Regeln:
- Sorgfaltspflicht: Jede:r Mitarbeiter:in muss im täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten die gebotene Sorgfalt walten lassen und die internen Anweisungen sowie die gesetzlichen Vorgaben beachten.
- Teilnahme an Schulungen: Die aktive Teilnahme an den angebotenen Datenschutz–Schulungen ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch essenziell für das eigene Verständnis und die korrekte Anwendung der Regeln.
- Meldepflicht bei Vorfällen: Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, jegliche (auch vermutete) Datenschutzvorfälle oder entdeckte Sicherheitslücken unverzüglich an die Praxisleitung oder den Datenschutzbeauftragten zu melden. Nur so kann die Praxis schnell reagieren und mögliche Schäden begrenzen sowie gesetzliche Meldepflichten (innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde bei bestimmten Pannen) einhalten.
- Einhaltung interner Vorgaben: Interne Datenschutz-Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Checklisten müssen von allen im Team beachtet und umgesetzt werden.
Die Notwendigkeit klarer interner Richtlinien ergibt sich aus den komplexen Anforderungen der DSGVO und der Notwendigkeit, einheitliche und nachvollziehbare Prozesse in der Praxis zu etablieren. Solche Richtlinien übersetzen die abstrakten Gesetzesvorgaben in konkrete Handlungsanweisungen für das Datenschutz Team:
- Schriftliche Arbeitsanweisungen: Für typische Abläufe in der Ergotherapie–Praxis, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollten klare, schriftliche Arbeitsanweisungen erstellt werden. Beispiele: Prozess der Patientenaufnahme (Einholung von Einwilligungen, Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO), Regeln zur Aktenführung (Aufbewahrung, Zugriffsberechtigungen), Vorgaben zur Kommunikation (Telefon, E-Mail, ggf. Messenger), sichere Entsorgung von Dokumenten, Verhalten bei Betroffenenanfragen.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Die Datenschutz-Landschaft und auch die internen Abläufe können sich ändern. Daher müssen die Richtlinien regelmäßig (z.B. jährlich oder bei Bedarf) überprüft und an aktuelle Gegebenheiten (neue Gesetze, neue Technologien, neue Prozesse) angepasst werden.
- Bekanntmachung und Zugänglichkeit: Die Richtlinien nützen nur dann etwas, wenn sie dem gesamten Team bekannt sind und leicht zugänglich gemacht werden (z.B. im Intranet, als Aushang, in einem Praxis-Handbuch). Neue Mitarbeiter:innen müssen bei Eintritt entsprechend unterwiesen werden.
Durch die klare Definition von Verantwortlichkeiten und die Bereitstellung verständlicher Handlungsanweisungen kann die Praxisleitung sicherstellen, dass das gesamte Datenschutz Team seiner Rolle gerecht wird und die Ergotherapie–Praxis die DSGVO-Pflichten erfüllt.
Die entscheidende Rolle der Schulung für das Datenschutz Team
Eine der tragenden Säulen für einen funktionierenden Datenschutz in der Ergotherapie–Praxis ist die regelmäßige und umfassende Schulung des gesamten Datenschutz Teams. Ohne kontinuierliche Sensibilisierung und Wissensvermittlung können selbst die besten Richtlinien und technischen Maßnahmen ins Leere laufen. Die Schulung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung der DSGVO, sondern auch ein essenzielles Werkzeug, um Fehler zu vermeiden, Risiken zu minimieren und eine Kultur des Datenschutzes in der Praxis zu etablieren.
Warum ist regelmäßige Datenschutz–Schulung unerlässlich? Mehrere Gründe sprechen dafür:
- Gesetzliche Anforderungen: Die DSGVO fordert explizit Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiter:innen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Die Praxisleitung muss im Rahmen ihrer Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) nachweisen können, dass das Team entsprechend unterwiesen wurde. Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt, gehört die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zu seinen Aufgaben (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Praktischer Nutzen: Über die reine Pflichterfüllung hinaus haben Schulungen einen hohen praktischen Wert. Sie sensibilisieren das Team für die spezifischen Datenschutz-Risiken im Praxis-Alltag der Ergotherapie. Sie vermitteln das notwendige Wissen über korrektes Verhalten im Umgang mit sensiblen Daten und helfen dabei, menschliche Fehler – eine der häufigsten Ursachen für Datenschutzpannen – zu vermeiden. Ein gut geschultes Team agiert sicherer und bewusster.
- Aktualität: Die Datenschutz-Gesetzgebung, technische Entwicklungen und auch die Bedrohungslage (z.B. durch Cyberangriffe) ändern sich ständig. Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass das Wissen des Teams auf dem neuesten Stand bleibt und auf aktuelle Herausforderungen reagiert werden kann.
Die Inhalte einer effektiven Schulung für das Ergotherapie–Team sollten praxisnah und zielgruppengerecht aufbereitet sein. Theoretische Abhandlungen über die DSGVO sind weniger hilfreich als konkrete Anleitungen für den Alltag. Wichtige Themen sind:
- DSGVO-Grundlagen: Eine verständliche Erklärung der wichtigsten Prinzipien (Zweckbindung, Datenminimierung etc.) und Begriffe (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter), bezogen auf die Praxis.
- Spezifische Risiken in der Ergotherapie-Praxis: Wo lauern die größten Gefahren? Beispiele: Umgang mit Gesundheitsdaten, Einhaltung der Schweigepflicht, Risiken bei mobiler Arbeit oder Hausbesuchen, unsichere Kommunikation (Telefon, E-Mail, Messenger), Verlust von Datenträgern.
- Korrekte Verhaltensweisen im Praxis-Alltag: Konkrete Handlungsanweisungen für typische Situationen: sichere Passwortvergabe, Clean-Desk-Prinzip, korrekte Aktenführung und -aufbewahrung, diskretes Verhalten am Empfang und Telefon, sichere Datenentsorgung, Nutzung von Praxis-Software.
- Umgang mit Datenschutzpannen: Was ist eine Panne? Wie erkenne ich sie? An wen muss ich sie intern melden (Meldewege)? Welche Sofortmaßnahmen kann ich ergreifen? Die Bedeutung der unverzüglichen Meldung betonen.
- Patientenrechte (Betroffenenrechte): Welche Rechte haben Patient:innen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.)? Wie reagiert das Team korrekt auf entsprechende Anfragen? Wer ist in der Praxis für die Bearbeitung zuständig? Welche Fristen sind zu beachten?
Für die Methoden der Schulung gibt es verschiedene Ansätze, die je nach Größe der Praxis und den Präferenzen des Teams kombiniert werden können:
- Präsenzveranstaltungen: Ideal für interaktive Schulungen, bei denen direkt Fragen gestellt und diskutiert werden können. Sie fördern den Austausch im Team.
- E-Learning-Module: Bieten Flexibilität, da sie zeit- und ortsunabhängig absolviert werden können. Inhalte können oft leichter wiederholt werden. Wichtig ist hierbei eine Erfolgskontrolle (z.B. durch einen Test).
- Regelmäßige Auffrischungen: Datenschutz ist kein einmaliges Thema. Kurze Auffrischungen, z.B. jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Rechtslage oder interner Prozesse, sind unerlässlich, um das Wissen präsent zu halten.
- Kurze Updates bei Team-Besprechungen: Aktuelle Themen oder wiederkehrende Fragen können regelmäßig in Team-Besprechungen kurz angesprochen werden, um die Sensibilität hochzuhalten.
Ein entscheidender Punkt, der oft vernachlässigt wird, ist die Dokumentation der Schulung. Die Praxis muss nachweisen können, wer wann welche Schulungsinhalte erhalten hat. Fortbildung in der Ergotherapie. Dies ist Teil der Rechenschaftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden. Bewährt haben sich Teilnehmerlisten mit Unterschrift bei Präsenzschulungen oder Zertifikate bzw. Systemprotokolle bei E-Learning-Maßnahmen. Diese Nachweise sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Investitionen in regelmäßige und qualitativ hochwertige Datenschutz–Schulungen sind Investitionen in die Sicherheit der Praxis, den Schutz der Patient:innen und die Rechtssicherheit. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden Datenschutz-Organisation im Ergotherapie–Team.
Praktische Umsetzung im Praxisalltag: Das Datenschutz Team in Aktion
Die Kenntnis der Regeln und die Teilnahme an Schulungen sind wichtig, aber der entscheidende Prüfstein für den Datenschutz ist die konsequente Umsetzung im täglichen Praxisalltag durch das gesamte Datenschutz Team. Es sind die konkreten Handlungen und etablierten Prozesse, die die Sicherheit der Patientendaten in der Ergotherapie–Praxis gewährleisten. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), den Umgang mit Patientenrechten, das richtige Verhalten bei Datenschutzpannen und den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln.
Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind das praktische Fundament des Datenschutzes. Sie betreffen das Team direkt und müssen von allen beachtet werden:
- Passwortsicherheit: Jedes Team-Mitglied muss über individuelle Zugangsdaten mit starken, komplexen Passwörtern verfügen. Diese dürfen nicht weitergegeben oder leicht zugänglich (z.B. auf Klebezetteln am Monitor) aufbewahrt werden. Regelmäßige Passwortänderungen sollten vorgeschrieben sein. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) erhöht die Sicherheit zusätzlich.
- Clean Desk Policy: Dieses Prinzip besagt, dass bei Verlassen des Arbeitsplatzes keine sensiblen Unterlagen (Patientenakten, Notizen mit Namen etc.) offen auf dem Schreibtisch liegen bleiben dürfen. Sie müssen weggeschlossen oder sicher aufbewahrt werden. Auch der Computerbildschirm sollte immer gesperrt werden.
- Sichere Entsorgung: Papierdokumente mit personenbezogenen Daten dürfen nicht einfach im Papiermüll landen. Sie müssen mittels eines Aktenvernichters mit einer geeigneten Sicherheitsstufe (mindestens P-4 nach DIN 66399 für Patientendaten) sicher vernichtet werden. Auch digitale Datenträger (Festplatten, USB-Sticks) müssen vor der Entsorgung sicher gelöscht oder physisch zerstört werden.
- Zugriffsrechte (Need-to-know-Prinzip): Jedes Mitglied im Datenschutz Team sollte nur auf die Daten und Systeme Zugriff haben, die es für die Erfüllung seiner spezifischen Aufgaben benötigt. Eine Empfangskraft benötigt beispielsweise keinen Zugriff auf detaillierte Therapieberichte, wenn dies nicht zu ihren Aufgaben gehört. Die Zugriffsrechte müssen klar definiert, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
- Sichere Aufbewahrung: Patientenakten in Papierform gehören in abschließbare Schränke oder idealerweise in ein abschließbares Archivzimmer. Der Serverraum oder der Standort zentraler IT-Systeme sollte ebenfalls physisch gesichert sein (Zutrittskontrolle). Mobile Datenträger (Laptops, Tablets, USB-Sticks) müssen verschlüsselt und sicher aufbewahrt werden.
Der korrekte Umgang mit Anfragen von Betroffenen (Patientenrechte) ist eine wichtige Aufgabe, bei der das Team oft die erste Anlaufstelle ist:
- Kenntnis der Rechte: Das Team muss wissen, dass Patient:innen gemäß DSGVO umfangreiche Rechte bezüglich ihrer Daten haben. Dazu gehören das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21).
- Interner Prozess: Es muss ein klar definierter Prozess in der Praxis etabliert sein, wie mit solchen Anfragen umgegangen wird. Wer nimmt die Anfrage entgegen? Wie wird die Identität des Anfragenden sichergestellt (um Daten nicht an Unbefugte herauszugeben)? Wer ist für die Bearbeitung und fristgerechte Beantwortung zuständig?
- Fristen beachten: Die DSGVO schreibt vor, dass Anfragen von Betroffenen „unverzüglich“, in der Regel aber spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang beantwortet werden müssen. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden.
Ein kritisches Element ist das Verfahren bei Datenschutzpannen. Trotz aller Vorsicht können Pannen passieren:
- Definition einer Panne: Das Team muss erkennen können, was eine meldepflichtige Datenschutzpanne ist. Beispiele: Verlust eines unverschlüsselten Laptops mit Patientendaten, Versand einer E-Mail mit sensiblen Inhalten an den falschen Empfänger, Einbruch in die Praxis mit Diebstahl von Akten, erfolgreicher Hackerangriff auf das IT-System, unbeabsichtigte Veröffentlichung von Patientendaten.
- Sofortige interne Meldung: Die wichtigste Regel für das Team lautet: Jede entdeckte oder vermutete Panne muss *sofort* intern gemeldet werden! Es darf keine Zeit verloren gehen. Zuständig ist die Praxisleitung oder der Datenschutzbeauftragte.
- Klare Meldewege: Es müssen klare interne Meldewege und Ansprechpartner definiert sein, damit jede:r im Team weiß, an wen er sich im Fall der Fälle wenden muss. Ein Meldeformular kann dabei helfen, alle relevanten Informationen strukturiert zu erfassen.
Schließlich erfordert der datenschutzkonforme Einsatz von Praxis-Software und Kommunikationsmitteln ständige Aufmerksamkeit:
- Geprüfte Software: Es darf nur Praxis-Software (Terminplanung, Dokumentation, Abrechnung etc.) eingesetzt werden, die nachweislich DSGVO-konform ist. Bei Cloud-Lösungen oder extern gehosteter Software ist zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter abzuschließen.
- Vorsicht bei Kommunikationstools: Gängige Messenger-Dienste wie WhatsApp sind für die Kommunikation von Patientendaten in der Regel nicht geeignet, da sie oft nicht den Anforderungen der DSGVO (insbesondere hinsichtlich der Datenübermittlung in die USA und fehlender AVVs) entsprechen. Hier müssen sichere, für den Gesundheitsbereich zugelassene Alternativen genutzt werden.
- E-Mail-Sicherheit: Der unverschlüsselte Versand von E-Mails mit sensiblen Patientendaten ist hochriskant. Die Praxis sollte technische Möglichkeiten zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung prüfen und implementieren oder auf sichere Kommunikationsplattformen ausweichen. Das Team muss entsprechend geschult werden, wann eine Verschlüsselung notwendig ist.
Indem diese praktischen Aspekte konsequent im Praxisalltag berücksichtigt und umgesetzt werden, wird das Datenschutz Team seiner Verantwortung gerecht und trägt maßgeblich zur Sicherheit und DSGVO-Konformität der Ergotherapie–Praxis bei.
Fazit: Datenschutz in der Ergotherapie – Eine Teamleistung
Die Einhaltung der DSGVO und der Schutz sensibler Patientendaten in der Ergotherapie–Praxis ist keine Nebensächlichkeit, sondern eine zentrale Säule professionellen Handelns. Wie dieser Artikel verdeutlicht hat, ist erfolgreicher Datenschutz keine Aufgabe für Einzelkämpfer, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe – eine essenzielle Mission für das gesamte Datenschutz Team. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, von der Rezeption bis zur therapeutischen Fachkraft, trägt einen Teil der Verantwortung.
Die Bausteine für eine datenschutzkonforme Praxis sind klar: kontinuierliche Sensibilisierung aller Beteiligten, eindeutige interne Regeln und Arbeitsanweisungen sowie regelmäßige, praxisnahe Schulungen. Diese Elemente schaffen nicht nur Rechtssicherheit und schützen die Praxis vor empfindlichen Bußgeldern und Reputationsschäden. Sie stärken vor allem das Vertrauen der Patient:innen – die Grundlage jeder erfolgreichen therapeutischen Beziehung in der Ergotherapie. Ein nachweislich gut funktionierender Datenschutz wird zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal, das Patient:innen bei der Wahl ihrer Praxis berücksichtigen.
Der abschließende Appell richtet sich daher an jede Ergotherapie–Praxis und jedes Mitglied im Team: Nehmen Sie die DSGVO-Vorgaben ernst und setzen Sie sie aktiv um. Betrachten Sie Datenschutz nicht als lästige Pflicht, sondern als integralen Bestandteil Ihrer hochwertigen therapeutischen Arbeit und als Ausdruck Ihres Respekts gegenüber den Ihnen anvertrauten Patient:innen. Ein gut informiertes, engagiertes und verantwortungsbewusst handelndes Datenschutz Team ist der beste Schutz für sensible Daten und das wertvollste Kapital Ihrer Praxis.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz im Ergotherapie-Team
Wer ist in der Ergotherapie-Praxis für den Datenschutz verantwortlich?
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der DSGVO liegt bei der Praxisleitung bzw. dem Praxisinhaber. Sie muss die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen (Ressourcen, Organisation, Richtlinien). Operativ ist jedoch das gesamte Datenschutz Team, also alle Mitarbeitenden, für die Einhaltung der Regeln im jeweiligen Aufgabenbereich mitverantwortlich.
Müssen alle Mitarbeitenden zum Datenschutz geschult werden?
Ja, alle Mitarbeitenden, die Zugang zu personenbezogenen Daten (insbesondere Patientendaten) haben, müssen gemäß DSGVO regelmäßig geschult und sensibilisiert werden. Dies ist Teil der Rechenschaftspflicht der Praxisleitung und muss dokumentiert werden.
Was sind die wichtigsten DSGVO-Prinzipien für die Praxis?
Die wichtigsten Prinzipien sind: Zweckbindung (Daten nur für festgelegte Zwecke nutzen), Datenminimierung (nur notwendige Daten erheben), Richtigkeit (Daten aktuell halten), Speicherbegrenzung (Daten nicht länger als nötig speichern, Aufbewahrungsfristen beachten), Integrität und Vertraulichkeit (Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen schützen) sowie Rechenschaftspflicht (Nachweis der Einhaltung).
Wie müssen Patientendaten aufbewahrt werden?
Patientendaten müssen sicher aufbewahrt werden. Papierakten gehören in abschließbare Schränke oder Räume. Digitale Daten müssen durch Passwörter, Zugriffsrechte und idealerweise Verschlüsselung geschützt werden. Es gilt das Need-to-know-Prinzip: Nur befugte Personen dürfen Zugriff haben.
Was tun bei einer Datenschutzpanne?
Jede vermutete oder tatsächliche Datenschutzpanne (z.B. Datenverlust, falscher E-Mail-Empfänger, Hackerangriff) muss *sofort* intern an die Praxisleitung oder den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen, einschließlich einer eventuellen Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden.