Donnerstag, 24.April 2025
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Die Telematikinfrastruktur (TI): Was Ergotherapeuten jetzt wissen müssen

Die Telematikinfrastruktur (TI): Was Ergotherapeuten jetzt wissen müssen

Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten

Key Takeaways

  • Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das zentrale und besonders gesicherte digitale Netzwerk für das deutsche Gesundheitswesen.
  • Sie ermöglicht den geschützten, standardisierten Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen berechtigten Akteuren (Ärzte, Kliniken, Apotheken, Therapeuten, etc.).
  • Für Ergotherapeut:innen ist die Anbindung an die TI aktuell (Stand Oktober 2024) noch freiwillig, aber mittel- bis langfristig strategisch wichtig.
  • Wichtige TI-Anwendungen für die Ergotherapie sind die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und der (zukünftige) Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
  • Die Nutzung der TI steigert die Effizienz, verbessert die Behandlungsqualität durch besseren Informationsfluss, erhöht die Datensicherheit und sichert die Zukunftsfähigkeit der Praxis.
  • Für die Anbindung werden technische Komponenten (Konnektor, Kartenterminal) und spezielle Ausweise (SMC-B Praxisausweis, ggf. eHBA Heilberufsausweis) benötigt. Es gibt Fördermöglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Die digitale Zukunft der Ergotherapie und die Rolle der Telematikinfrastruktur

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran und transformiert das deutsche Gesundheitswesen in seinen Grundfesten. Diese Entwicklung macht auch vor der Ergotherapie nicht halt und eröffnet neue Wege für Diagnose, Therapie und interprofessionelle Zusammenarbeit. Ein zentrales Element dieses digitalen Wandels ist die Telematikinfrastruktur (TI). Sie ist das Fundament für eine vernetzte und effizientere Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Stellen Sie sich die Telematikinfrastruktur als das sichere, zentrale digitale Nervensystem oder die „Datenautobahn“ des Gesundheitswesens vor. Über dieses geschlossene Netzwerk werden zukünftig alle relevanten Akteure – von Arztpraxen über Krankenhäuser und Apotheken bis hin zu Therapeut:innen und Patient:innen – sicher miteinander verbunden sein. Ziel ist ein geschützter und standardisierter Austausch wichtiger Gesundheitsinformationen.

Dieser Artikel dient als umfassender Leitfaden für Ergotherapeut:innen. Er erklärt detailliert, was die Telematikinfrastruktur genau ist, warum sie für Ihre tägliche Arbeit in der Ergotherapie immer relevanter wird und wie sie im größeren Kontext von eHealth-Lösungen und der fortschreitenden Digitalisierung zu verstehen ist. Wir beleuchten die Grundlagen der TI, den spezifischen Nutzen für die ergotherapeutische Praxis und geben einen Überblick über die ersten Schritte zur Anbindung an dieses zukunftsweisende Netzwerk.

Hauptteil 1: Was ist die Telematikinfrastruktur (TI) überhaupt?

Definition: Das sichere Netzwerk für Gesundheitsdaten

Die Telematikinfrastruktur, oft einfach als TI bezeichnet, ist ein geschlossenes und besonders gesichertes digitales Netzwerk, das exklusiv für Akteure im deutschen Gesundheitswesen konzipiert wurde. Es handelt sich nicht um das offene Internet, sondern um eine separate, stark geschützte Kommunikationsplattform.

Ihre primäre Funktion ist es, den sicheren, standardisierten und sektorenübergreifenden Austausch von medizinischen und administrativen Informationen zwischen allen berechtigten Teilnehmern zu ermöglichen. Zu diesen Teilnehmern zählen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen. Zunehmend werden auch weitere Gesundheitsberufe, darunter explizit die Ergotherapie, in die TI integriert, um eine ganzheitliche digitale Versorgungskette zu schaffen.

Ziele: Verbesserte Versorgung durch digitale Vernetzung

Die Einführung und der Ausbau der Telematikinfrastruktur verfolgen mehrere Kernziele, die letztlich zu einer besseren Patientenversorgung beitragen sollen:

  • Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit: Die TI soll die Informationsweitergabe zwischen verschiedenen Behandlern, Fachrichtungen und Institutionen (z.B. Praxis, Klinik, Apotheke) vereinfachen und beschleunigen. Ein nahtloser Informationsfluss kann Doppeluntersuchungen vermeiden und die Therapieabstimmung optimieren.
  • Gewährleistung höchster Datensicherheit: Der Schutz sensibler Patientendaten hat oberste Priorität. Die TI nutzt modernste Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien, um sicherzustellen, dass Gesundheitsinformationen ausschließlich von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden können. Sie erfüllt die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spezifischer Gesundheitsdatenschutzgesetze.
  • Steigerung der Prozesseffizienz: Digitale Prozesse sollen analoge, oft zeitaufwändige Abläufe ersetzen. Dazu gehören die Reduzierung von Papierdokumenten, die schnellere elektronische Übermittlung von Befunden, Rezepten oder Therapieberichten und die Vereinfachung administrativer Vorgänge.
  • Schaffung der Basis für eHealth-Anwendungen: Die TI ist die technische Grundvoraussetzung für die Einführung und Nutzung zentraler digitaler Gesundheitsanwendungen. Ohne diese sichere Infrastruktur wären Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, der elektronische Medikationsplan (eMP) oder die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nicht realisierbar.

Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur einfach erklärt

Um eine Praxis oder Institution an die Telematikinfrastruktur anzubinden und deren Dienste nutzen zu können, sind bestimmte technische Komponenten erforderlich. Diese Bausteine gewährleisten den sicheren Zugang und die Identifizierung der Teilnehmer:

  • Konnektor: Dies ist das Herzstück der Anbindung. Der Konnektor ist entweder ein spezielles Hardware-Gerät (vergleichbar mit einem besonders gesicherten Router) oder wird als Dienstleistung („TI as a Service“) bereitgestellt. Er stellt über einen verschlüsselten Virtual Private Network (VPN)-Tunnel die sichere Verbindung zwischen dem lokalen Praxisnetzwerk (Praxis-IT) und der zentralen Telematikinfrastruktur her. Er prüft zudem die Gültigkeit der eingesetzten Karten.
  • eHealth-Kartenterminal(s): Hierbei handelt es sich um spezielle Lesegeräte. Sie sind notwendig, um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen auszulesen und um die Authentifizierung der Leistungserbringer über deren Heilberufs- oder Institutionskarten zu ermöglichen. Pro Praxisstandort wird mindestens ein Terminal benötigt, je nach Arbeitsabläufen können auch mehrere sinnvoll sein.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Der eHBA ist der persönliche „digitale Berufsausweis“ im Scheckkartenformat für Angehörige der Heilberufe, also auch für Ergotherapeut:innen. Er dient der sicheren Identifizierung der Person gegenüber der TI. Zudem ermöglicht er die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES), mit denen digitale Dokumente (z.B. Therapieberichte, Arztbriefe) rechtssicher digital unterschrieben werden können.
  • Institutionskarte (SMC-B): Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist quasi der „Praxisausweis“ oder „Standortausweis“. Sie identifiziert die Ergotherapie-Praxis als berechtigte Institution im System und authentifiziert sie gegenüber der Telematikinfrastruktur. Sie wird in einem der Kartenterminals oder direkt im Konnektor gesteckt und ist Voraussetzung für den Zugang der Praxis zur TI.

Kontext Digitalisierung: Gesetzliche Treiber der Telematikinfrastruktur

Die Einführung und der verpflichtende Ausbau der Telematikinfrastruktur sind keine isolierten Maßnahmen, sondern ein zentraler Baustein der gesetzlich verankerten Strategie zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Verschiedene Gesetze haben hierfür den Rahmen geschaffen und den Prozess beschleunigt:

  • E-Health-Gesetz (2015): Legte den Grundstein für die Einführung der TI und erster Anwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan und dem Notfalldatenmanagement auf der eGK.
  • Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG, 2019): Beschleunigte den Ausbau der TI, führte die „App auf Rezept“ (Digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA) ein und schuf die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten.
  • Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG, 2020): Regelte spezifische Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für die TI und ihre Anwendungen, insbesondere für die ePA und das E-Rezept, und legte Sanktionen bei Nicht-Anbindung für verpflichtete Gruppen fest.
  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG, 2021): Erweitere die Nutzungsmöglichkeiten der TI, u.a. durch die Integration der Pflege und die Stärkung von Telemedizin.
  • Digital-Gesetz (DigiG) & Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (geplant/in Kraft ab 2024/2025): Treiben die Digitalisierung weiter voran, machen die ePA zur Opt-out-Lösung, etablieren das E-Rezept als Standard und fördern die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung.

Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstreichen die strategische Bedeutung der Telematikinfrastruktur als Rückgrat für ein modernes, vernetztes und patientenzentriertes Gesundheitswesen.

Hauptteil 2: Die Telematikinfrastruktur und ihre Bedeutung für die Ergotherapie

Anbindungspflicht und aktueller Stand für die Ergotherapie

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für verschiedene Akteure im Gesundheitswesen gesetzlich geregelt, jedoch mit unterschiedlichen Zeitplänen und Verpflichtungsgraden. Für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser besteht bereits seit Längerem eine gesetzliche Pflicht zur Anbindung. Eine Nicht-Anbindung führt für diese Gruppen zu Honorarkürzungen.

Für andere Heilberufe, zu denen auch die Ergotherapie zählt, sowie für Pflegeeinrichtungen und den öffentlichen Gesundheitsdienst, ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur aktuell (Stand: Oktober 2024) noch freiwillig. Es gibt derzeit keine gesetzliche Verpflichtung und somit auch keine Sanktionen bei Nicht-Anbindung für Ergotherapiepraxen.

Allerdings ist die Entwicklung dynamisch. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Kreis der verpflichtend anzubindenden Leistungserbringer sukzessive erweitern wird, um die Vorteile einer flächendeckenden digitalen Vernetzung voll ausschöpfen zu können. Zudem gibt es bereits finanzielle Anreize und Förderprogramme, die den freiwilligen Anschluss für Heilmittelerbringer wie Ergotherapeut:innen attraktiv machen sollen (siehe Abschnitt Fördermöglichkeiten). Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Telematikinfrastruktur ist daher für jede ergotherapeutische Praxis ratsam, um technologisch nicht den Anschluss zu verlieren und von den Vorteilen profitieren zu können.

Konkrete Anwendungen und Nutzen der Telematikinfrastruktur für die Ergotherapie

Auch wenn die Anbindung noch freiwillig ist, bietet die Telematikinfrastruktur schon heute konkrete Mehrwerte und Potenziale für den Praxisalltag in der Ergotherapie. Die wichtigsten Anwendungen sind:

  • Sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM):
    • KIM ist der speziell gesicherte E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Er ermöglicht den vertraulichen und datenschutzkonformen Austausch von Nachrichten und Dokumenten zwischen allen an die TI angeschlossenen Teilnehmern.
    • Nutzen für die Ergotherapie:
      • Sicherer Versand von Therapieberichten: Elektronische Übermittlung von Verlaufs- und Abschlussberichten an den verordnenden Arzt oder die weiterbehandelnde Klinik – schnell, nachvollziehbar und DSGVO-konform.
      • Austausch von Verordnungen: Empfang von (zukünftig digitalen) Heilmittelverordnungen oder Klärung von Rückfragen zur Verordnung direkt mit der Arztpraxis.
      • Kommunikation mit Krankenkassen: Sicherer digitaler Versand von Anträgen auf Genehmigung für langfristigen Heilmittelbedarf oder andere administrative Anfragen an Kostenträger.
      • Empfang digitaler Arztbriefe: Erhalt wichtiger medizinischer Informationen von Ärzten oder Krankenhäusern direkt in das Praxisverwaltungssystem.
    • KIM ersetzt unsichere Kommunikationswege wie das unverschlüsselte Fax oder die Standard-E-Mail für sensible Patientendaten und reduziert den Papieraufwand.
  • Elektronische Patientenakte (ePA):
    • Die ePA ist eine vom Patienten geführte digitale Akte, in der relevante medizinische Dokumente (Befunde, Diagnosen, Arztbriefe, Medikationspläne etc.) sicher gespeichert werden können. Der Zugriff erfolgt nur mit expliziter Zustimmung des Patienten.
    • Nutzen für die Ergotherapie:
      • Verbesserte Informationsgrundlage: Mit Patienteneinwilligung können Ergotherapeut:innen auf wichtige Vorinformationen zugreifen, z.B. ärztliche Diagnosen, relevante Nebenerkrankungen, bisherige Therapien oder den aktuellen Medikationsplan. Dies ermöglicht eine fundiertere ergotherapeutische Befunderhebung und Therapieplanung.
      • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Zukünftig wird es voraussichtlich auch für Ergotherapeut:innen möglich sein, eigene relevante Dokumente (z.B. standardisierte Assessments, Therapieberichte) in der ePA zu speichern. Dies verbessert die Sichtbarkeit der ergotherapeutischen Leistung und fördert den Informationsaustausch mit anderen beteiligten Behandlern.
  • E-Rezept (Elektronisches Rezept):
    • Das E-Rezept ersetzt schrittweise das bisherige rosa Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es wird vom Arzt digital erstellt, signiert und zentral in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Patient kann es per eGK, App oder Papierausdruck in der Apotheke einlösen.
    • Nutzen für die Ergotherapie:
      • Auch wenn Ergotherapeut:innen selbst keine Arzneimittel verordnen, kann das E-Rezept indirekt relevant sein. Perspektivisch ist denkbar, dass auch Heilmittelverordnungen oder Verordnungen für Hilfsmittel, die im Rahmen der Ergotherapie empfohlen werden, digital über die TI abgewickelt werden.
      • Generell trägt das E-Rezept zur Digitalisierung der Prozesse bei, was zu einer Beschleunigung und Vereinfachung von Abläufen führen kann, von denen auch die ergotherapeutische Versorgungskette profitiert.
  • Weitere eHealth-Potenziale auf Basis der Telematikinfrastruktur:
    • Die Telematikinfrastruktur ist die Plattform für zukünftige digitale Entwicklungen im Gesundheitswesen. Für die Ergotherapie könnten sich daraus weitere Möglichkeiten ergeben:
      • Vereinfachte Abrechnung: Digitale Übermittlung von Abrechnungsdaten an Krankenkassen über gesicherte TI-Kanäle.
      • Teletherapie/Videosprechstunden: Die TI könnte zukünftig eine sichere Basis für die Durchführung und Abrechnung von ergotherapeutischen Videosprechstunden bieten.
      • Nutzung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA): Die TI könnte die Einbindung und Verordnung von zertifizierten Gesundheits-Apps im Rahmen der Ergotherapie erleichtern.
      • Digital unterstützte Therapieprozesse: Entwicklung neuer, TI-gestützter Tools zur Therapieplanung, Dokumentation und zum Therapiemonitoring.
    • All diese Entwicklungen fallen unter den Oberbegriff eHealth – die Nutzung digitaler Technologien zur Unterstützung und Verbesserung von Prävention, Diagnose, Behandlung, Monitoring und Verwaltung im Gesundheitswesen. Die TI ist dafür das unverzichtbare Fundament.

Vorteile der Telematikinfrastruktur im Praxisalltag zusammengefasst

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Nutzung ihrer Anwendungen bringen für Ergotherapiepraxen eine Reihe von Vorteilen mit sich, die sich positiv auf den Arbeitsalltag und die Patientenversorgung auswirken:

  • Zeitersparnis:
    • Schnellere und direktere Kommunikationswege über KIM im Vergleich zu Postversand oder Fax.
    • Reduzierung des administrativen Aufwands für Drucken, Kuvertieren, Frankieren und Versenden von Dokumenten.
    • Potenziell schnellere Abwicklung von Genehmigungs- und Abrechnungsprozessen.
  • Effizienzsteigerung:
    • Optimierte Arbeitsabläufe durch durchgängig digitale Prozesse (z.B. Empfang digitaler Verordnungen, Versand digitaler Berichte).
    • Vermeidung von Medienbrüchen (z.B. Scannen von Papierdokumenten).
    • Bessere Integration von Kommunikations- und Dokumentationsaufgaben in die Praxisverwaltungssoftware.
  • Verbesserte Behandlungsqualität:
    • Umfassendere Informationsgrundlage für die Therapie durch potenziellen Zugriff auf relevante Daten in der ePA (mit Patienteneinwilligung).
    • Erleichterter und schnellerer fachlicher Austausch mit Ärzten und anderen Therapeuten über KIM, was die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärkt.
    • Vermeidung von Informationsverlusten bei Überweisungen oder Behandlerwechseln.
  • Erhöhte Datensicherheit und Datenschutzkonformität:
    • Sicherer und nachweislich geschützter Umgang mit hochsensiblen Patientendaten gemäß den strengen Anforderungen der DSGVO und des PDSG.
    • Nutzung modernster Verschlüsselungs- und Authentifizierungsverfahren.
    • Minimierung der Risiken, die mit unsicheren Kanälen wie Fax oder unverschlüsselter E-Mail verbunden sind.
  • Zukunftsfähigkeit der Praxis:
    • Anschluss an die zentrale digitale Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens.
    • Vorbereitung auf zukünftige digitale Anwendungen und gesetzliche Anforderungen.
    • Positionierung als moderne, digital arbeitende Praxis gegenüber Patient:innen, Zuweisern und Kostenträgern.

Hauptteil 3: Erste Schritte zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Sollten Sie sich als Ergotherapeut:in für den freiwilligen Anschluss an die Telematikinfrastruktur entscheiden, sind einige vorbereitende und organisatorische Schritte notwendig. Hier ein Überblick über den Prozess:

Voraussetzungen für die TI-Anbindung prüfen

Bevor Sie Komponenten bestellen, klären Sie die technischen und organisatorischen Grundlagen in Ihrer Praxis:

  • Internetanschluss: Eine stabile und ausreichend schnelle Internetverbindung ist die absolute Grundvoraussetzung für den Betrieb der TI-Komponenten und die Nutzung der Online-Anwendungen. Prüfen Sie die verfügbare Bandbreite an Ihrem Praxisstandort.
  • Praxis-Hardware: Ihre Computer und Ihr Praxisnetzwerk müssen die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an die TI erfüllen. Dazu gehören aktuelle Betriebssysteme und ausreichende Rechenleistung. Ihr IT-Dienstleister oder PVS-Anbieter kann Sie hierzu beraten.
  • Praxisverwaltungssoftware (PVS): Ihre eingesetzte PVS muss TI-fähig sein, d.h. sie muss die Anbindung des Konnektors und die Nutzung der TI-Anwendungen (wie KIM, ePA-Zugriff etc.) unterstützen. Klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob Ihre aktuelle Version kompatibel ist oder ob ein Update oder ein spezielles TI-Modul benötigt wird. Die PVS-Hersteller bieten hierzu in der Regel detaillierte Informationen und Support.

Komponenten für die Telematikinfrastruktur auswählen und beschaffen

Nachdem die Voraussetzungen geklärt sind, geht es an die Auswahl und Bestellung der notwendigen Technik:

  • Anbieterwahl: Wählen Sie einen von der gematik (der nationalen Agentur für digitale Medizin) zugelassenen Anbieter für die TI-Komponenten (Konnektor, Kartenterminals) und idealerweise auch für den Installationsservice. Diese Dienstleister werden oft als „Dienstleister vor Ort“ (DVO) bezeichnet. Eine Liste der zugelassenen Produkte und Anbieter finden Sie auf der Website der gematik. Vergleichen Sie Angebote und Serviceleistungen.
  • Hardware bestellen: Bestellen Sie die erforderlichen Komponenten:
    • Einen zugelassenen Konnektor: Entweder als physisches Gerät für Ihre Praxis oder als gemanagte Dienstleistung („TI as a Service“, oft im Rechenzentrum des Anbieters).
    • Mindestens ein zugelassenes eHealth-Kartenterminal pro Praxisstandort. Mobile Terminals können für flexible Arbeitsplätze sinnvoll sein.

Ausweise für die Telematikinfrastruktur beantragen

Parallel zur Hardwarebeschaffung müssen die notwendigen Smartcards beantragt werden, die zur Authentifizierung und Identifizierung dienen:

  • Institutionskarte (SMC-B): Diese Karte identifiziert Ihre Ergotherapie-Praxis eindeutig gegenüber der TI. Sie muss bei einem von der gematik zugelassenen Trust Service Provider (TSP) beantragt werden. Bekannte Anbieter sind z.B. medisign, D-Trust (Bundesdruckerei) oder T-Systems. Informationen zum Antragsprozess erhalten Sie oft auch über Ihren Berufsverband oder spezielle Antragsportale der Anbieter. Planen Sie hierfür eine gewisse Bearbeitungszeit ein.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA G2): Jede Ergotherapeut:in, die persönlich auf TI-Anwendungen zugreifen (z.B. ePA einsehen) oder Dokumente qualifiziert elektronisch signieren möchte (z.B. digitale Therapieberichte), benötigt einen persönlichen eHBA der zweiten Generation (G2). Auch dieser wird bei einem zugelassenen TSP beantragt. Der Antragsprozess beinhaltet in der Regel eine Identitätsprüfung (z.B. PostIdent). Klären Sie, wer im Team einen eHBA benötigt.

Installation und Einrichtung der Telematikinfrastruktur

Sobald alle Komponenten und Karten vorliegen, erfolgt die technische Einrichtung:

  • Installation: Die Installation der Hardware (Konnektor, Kartenterminals) und die sichere Anbindung an Ihr Praxisnetzwerk wird typischerweise durch den beauftragten TI-Anbieter bzw. DVO durchgeführt. Dieser konfiguriert die Geräte und stellt die Verbindung zur Telematikinfrastruktur her.
  • Software-Integration: Der Dienstleister oder Ihr PVS-Anbieter muss sicherstellen, dass die TI-Komponenten korrekt mit Ihrer Praxisverwaltungssoftware kommunizieren. Eventuell sind Einstellungen in der PVS oder die Installation zusätzlicher Software (z.B. KIM-Client-Modul) notwendig.
  • Schulung: Planen Sie ausreichend Zeit für die Einweisung und Schulung Ihres Praxisteams ein. Alle Mitarbeitenden, die mit der TI arbeiten, müssen den Umgang mit den neuen Geräten (Kartenterminals), den Karten (eGK, eHBA, SMC-B) und den neuen Softwarefunktionen (z.B. KIM-Postfach, ePA-Zugriff) sicher beherrschen.

Fördermöglichkeiten für die Telematikinfrastruktur recherchieren

Die Anschaffung und der laufende Betrieb der TI-Komponenten sind mit Kosten verbunden. Es gibt jedoch Finanzierungs- bzw. Refinanzierungsmöglichkeiten, die speziell auch für freiwillig teilnehmende Heilmittelerbringer wie die Ergotherapie aufgelegt wurden oder werden:

  • Informieren Sie sich aktiv: Recherchieren Sie nach aktuellen Förderprogrammen oder Pauschalen, die die Kosten für die Erstausstattung (Konnektor, Terminal, SMC-B, eHBA) und die laufenden Betriebskosten abdecken oder bezuschussen.
  • Anlaufstellen für Förderinformationen:
    • GKV-Spitzenverband: Oft zentrale Stelle für Vereinbarungen zur Finanzierung der TI.
    • Ihre Kassenzulassung/Abrechnungsstelle: Können spezifische Informationen zu Abrechnungspauschalen geben.
    • Berufsverbände der Ergotherapie (z.B. DVE, BED): Bieten häufig gebündelte Informationen und Unterstützung für ihre Mitglieder bezüglich TI-Finanzierung.
  • Beachten Sie: Förderkonditionen und -höhen können sich ändern. Es ist wichtig, sich zeitnah über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren, bevor Sie Investitionsentscheidungen treffen.

Wichtige Informationsquellen zur Telematikinfrastruktur

Für weiterführende Informationen und Unterstützung rund um die Telematikinfrastruktur können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • gematik GmbH (gematik.de): Die offizielle Koordinierungsstelle für die TI in Deutschland. Bietet umfassende Informationen zu Konzept, Komponenten, Anwendungen und Zulassungen.
  • Berufsverbände der Ergotherapie: Ihre Verbände (z.B. Deutscher Verband Ergotherapie e.V. – DVE, Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. – BED) sind wichtige Ansprechpartner für berufsspezifische Fragen zur TI, zur Anbindung und zu Fördermöglichkeiten.
  • Ihr PVS-Anbieter: Essentiell für alle Fragen zur Kompatibilität Ihrer Software, zur Integration der TI-Funktionen und zu notwendigen Updates.
  • Ihr ausgewählter TI-Anbieter/DVO: Ihr direkter technischer Ansprechpartner für die Hardware, die Installation, Konfiguration und bei technischen Problemen.

Schlussfolgerung: Die Telematikinfrastruktur als Chance für die Ergotherapie

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist weit mehr als nur eine technische Neuerung. Sie ist ein fundamentaler Baustein der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und wird die Art und Weise, wie Gesundheitsleistungen erbracht und Informationen ausgetauscht werden, nachhaltig verändern. Auch wenn die Anbindung für die Ergotherapie derzeit noch freiwillig ist, gewinnt die TI für Ihre Berufsgruppe zunehmend an Bedeutung.

Die Kernbotschaft lautet: Die Telematikinfrastruktur birgt erhebliche Chancen für Ergotherapeut:innen und ihre Praxen. Sie ermöglicht effizientere und sicherere Arbeitsabläufe durch digitale Kommunikation (KIM) und den potenziellen Zugriff auf relevante Patienteninformationen (ePA). Sie verbessert die Möglichkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit, erhöht die Datensicherheit im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten und schafft die Voraussetzung, um an modernen eHealth-Anwendungen teilzuhaben und von zukünftigen digitalen Entwicklungen zu profitieren.

Daher unser Appell: Setzen Sie sich als Ergotherapeut:in aktiv mit der Telematikinfrastruktur auseinander. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, wägen Sie die Vorteile für Ihre Praxis ab und prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Anbindung. Auch wenn der Schritt heute noch freiwillig ist, ist er eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis. Die digitale Vernetzung wird zum Standard im Gesundheitswesen, und die TI ist der Schlüssel dazu. Bleiben Sie am Ball, verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen und nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung, um die ergotherapeutische Versorgung Ihrer Patient:innen optimal zu gestalten.

FAQ

Bin ich als Ergotherapeut:in verpflichtet, mich an die TI anzubinden?

Nein, aktuell (Stand Oktober 2024) ist die Anbindung für Ergotherapeut:innen freiwillig. Es gibt keine Sanktionen bei Nicht-Anbindung, aber eine Verpflichtung könnte zukünftig durch den Gesetzgeber eingeführt werden, um die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen flächendeckend zu etablieren.

Was sind die wichtigsten Vorteile der TI für meine Ergotherapiepraxis?

Die TI ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation (z.B. Versand von Therapieberichten via KIM), bietet potenziell Zugriff auf wichtige Patientendaten über die elektronische Patientenakte (ePA, mit Zustimmung des Patienten), steigert die Effizienz durch digitale Prozesse, spart Zeit bei administrativen Aufgaben, verbessert die Datensicherheit und stellt die Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis im digitalisierten Gesundheitswesen sicher.

Welche technischen Komponenten benötige ich für die TI-Anbindung?

Sie benötigen einen zugelassenen Konnektor (als Hardware-Box oder als „TI as a Service“), mindestens ein eHealth-Kartenterminal zum Lesen von eGK, SMC-B und eHBA, eine Institutionskarte (SMC-B) als Praxisausweis und gegebenenfalls einen persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für sich oder Ihre Mitarbeitenden (z.B. für qualifizierte elektronische Signaturen). Eine TI-fähige Praxisverwaltungssoftware und ein stabiler Internetanschluss sind ebenfalls Grundvoraussetzungen.

Gibt es finanzielle Unterstützung für die TI-Anbindung?

Ja, es gibt bzw. gab Finanzierungsvereinbarungen und Förderpauschalen, die die Kosten für die Anschaffung der Erstausstattung (Konnektor, Terminal, Karten) und die laufenden Betriebskosten für Heilmittelerbringer, auch bei freiwilliger Anbindung, bezuschussen oder refinanzieren. Die genauen Konditionen können sich ändern, daher ist es wichtig, sich bei Ihrem Berufsverband (z.B. DVE, BED), dem GKV-Spitzenverband oder Ihrer Abrechnungsstelle über die aktuell gültigen Regelungen und Antragsverfahren zu informieren.

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